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Elternkonferenz

Elternmitwirkung an der Schule – Wahl und Aufgaben der Elternvertretung

 

In jeder Klasse findet eine Elternversammlung statt, an der alle Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler teilnehmen können. Aus ihrer Mitte wählen die anwesenden Eltern zwei Vertreterinnen oder Vertreter – die sogenannten Elternsprecherinnen bzw. Elternsprecher. Diese gewählten Personen übernehmen die Aufgabe, die Interessen der Eltern innerhalb der Klasse zu vertreten und stehen in engem Austausch mit der Klassenleitung sowie den anderen Eltern.

 

Alle Elternsprecherinnen und Elternsprecher der einzelnen Klassen bilden gemeinsam die sogenannte Elternkonferenz der Schule. Dieses Gremium ist das zentrale Organ der Elternvertretung auf Schulebene. Die Elternkonferenz nimmt die Interessen aller Eltern der Schule wahr und bringt diese in schulische Entscheidungsprozesse ein. Sie wirkt beratend und mitbestimmend bei vielen Belangen des schulischen Alltags mit.

 

Aus ihrer Mitte wählt die Elternkonferenz eine Person zur oder zum Schulelternsprecher:in. Diese Person ist die offizielle Vertretung aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und weiteren schulischen Gremien.

 

Darüber hinaus hat die Elternkonferenz mehrere weitere wichtige Aufgaben:

 

  • Sie wählt die Elternvertreterinnen und -vertreter für die Schulkonferenz, das höchste Mitwirkungsgremium einer Schule, in dem neben Lehrkräften und Schüler:innen auch die Eltern vertreten sind.

     

  • Sie wählt ein Mitglied für den Kreiselternrat, der auf Landkreisebene die Interessen der Eltern vertritt.

     

  • Ebenso wählt sie die beratenden Mitglieder für die Konferenzen der Lehrkräfte sowie für die Fachkonferenzen, in denen unter anderem über Lehrpläne und Unterrichtsinhalte einzelner Fächer beraten wird.

     

Die Wahlen zur Elternvertretung – sowohl auf Klassen- als auch auf Schulebene – finden in einem regelmäßigen Turnus statt, und zwar alle zwei Jahre.