Allgemeines für Schulanfängerinnen und Schulanfänger

Anmeldung zum Schuljahr 2027/2028

Im Schuljahr 2027/28 beginnt für viele Kinder ein neuer, spannender Lebensabschnitt: der Eintritt in die Grundschule. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Diese gesetzliche Regelung gilt für alle Familien mit Wohnsitz im Land Brandenburg.

 

Falkensee ist ein sogenannter Schulbezirk, in dem die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit haben, die Grundschule frei zu wählen. Dabei können sie sich an der pädagogischen Ausrichtung, dem Schulprofil oder dem Standort der Schule orientieren – je nachdem, welche Einrichtung am besten zu den Bedürfnissen ihres Kindes passt. Bitte beachten Sie, dass ein Rechtsanspruch auf einen Platz an der Wunschschule nicht besteht und die Aufnahme von der jeweiligen Kapazität abhängt.

 

Online-Terminvereinbarung für die Schulanmeldung

Um die Anmeldung Ihres Kindes effizient und reibungslos zu gestalten, können Sie in der Zeit vom 02. bis 06. November 2026 online über die Internetseite https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren einen Termin zur Anmeldung Ihres Kindes vereinbaren. 

 

Alle erforderlichen Formulare und Anträge zum Download finden Sie unten auf dieser Seite.

 

Unterlagen für die Schulanmeldung

Bitte bringen Sie zum vereinbarten Termin zur Anmeldung folgende Unterlagen vollständig mit:

 

Allgemeine Unterlagen:

  • das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular für Schulanfänger (beide Unterschriften),

  • bei alleiniger Sorgeberechtigung einen entsprechenden Nachweis (z. B. Negativbescheinigung des Jugendamtes),

  • die Geburtsurkunde Ihres Kindes (Original und Kopie),

  • die Bescheinigung der Sprachstandsfeststellung der Kindertagesstätte (im Original),

  • Ihren Personalausweis bzw. eine Vollmacht und Kopie des Personalausweises des abwesenden Personensorgeberechtigten,

  • Schweigepflichtentbindung,

  • selbstverständlich Ihr Kind. 

Sonderfälle:

  • Antrag auf vorzeitige Einschulung, wenn Ihr Kind erst nach dem 30.09.2021 geboren wurde, aber bereits schulreif ist

  • Antrag auf Rückstellung, falls eine spätere Einschulung aus gesundheitlichen oder entwicklungsbedingten Gründen gewünscht wird 

Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht:

  • Sorgerechtsnachweis (sofern nicht beide Elternteile gemeinsam vorsprechen können oder ein alleiniges Sorgerecht besteht)

  • Einverständniserklärung zur Schulanmeldung des nicht anwesenden Elternteils

  • Kopie des Personalausweises des nicht anwesenden Elternteils

     

Zur Unterstützung und Anmeldung an unserer Schule

Um Ihnen den Einstieg und die notwendigen Schritte zur Anmeldung Ihres Kindes an unserer Schule zu erleichtern, haben wir im Folgenden wichtige Informationen sowie relevante Unterlagen zusammengestellt. Diese können Sie bequem herunterladen und für Ihre Vorbereitung nutzen.

 

Folgende Materialien stehen Ihnen zur Verfügung:

Bitte beachten Sie: Die Anmeldung ist nur gültig, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Sollten Dokumente fehlen, kann die Anmeldung nicht abgeschlossen werden, und es muss ein neuer Termin vereinbart werden.

 

Weitere Hinweise

Im Rahmen der Schulanmeldung kann es zu einem kurzen Kennenlerngespräch mit Ihrem Kind oder zu spielerischen Beobachtungen durch pädagogisches Fachpersonal kommen. Ziel ist es, einen ersten Eindruck vom Entwicklungsstand und den individuellen Fähigkeiten des Kindes zu gewinnen. Diese Einschätzung dient ausschließlich der bestmöglichen Vorbereitung auf den Schuleintritt und wird behutsam und kindgerecht durchgeführt.

 

Sollten Sie Fragen zur Einschulung, zum individuellen Förderbedarf Ihres Kindes oder zur Auswahl der geeigneten Schulform haben, stehen Ihnen sowohl das Sekretariat der jeweiligen Schule als auch das Schulamt der Stadt Falkensee jederzeit gern beratend zur Verfügung. Zögern Sie nicht, das Gespräch zu suchen – wir begleiten Sie und Ihr Kind gerne auf diesem wichtigen Schritt in die schulische Zukunft.