Hausordnung

Hausordnung der Kindertagesstätte

„A. Diesterweg“

1.Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Hausordnung umfasst das gesamte Außengelände und die Baulichkeiten der Kindertagesstätte „A. Diesterweg“ mit den Eingangsbereichen in der Hertzstraße,  Slabystraße und Döberitzer  Straße.

Die Leiterin der Kindereinrichtung übt das Hausrecht im Auftrage des Bürgermeisters der Stadt Falkensee im gesamten Geltungsbereich der Hausordnung aus. Während ihrer Abwesenheit geht das Hausrecht auf die stellvertretende Kitaleiterin über. Sind sie beide nicht anwesend, übt die beauftragte Erzieherin das Hausrecht aus.

 

2. Allgemeine Verhaltensregeln im Außen- und Innenbereich                                                                                -(Unfallverhütungsmaßnahmen)-

Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften und die Regeln des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes sind für alle Eltern und Kinder, Besucher und Erzieherinnen, die sich im Bereich der Kita aufhalten verbindlich.

Die Sperre am Gartentor ist stets zu schließen und darf nur von Erwachsenen und den Schulkindern bedient werden. Haus- und Außentüren sind stets geschlossen zu halten.

Auf dem Spielgelände ist das Radfahren verboten.

Hunde und andere Haustiere dürfen nicht auf das Kitagelände mitgebracht werden.

Um Unfälle zu vermeiden, dürfen die Spielgeräte auf dem Hof nur nach festgelegten Regeln benutzt werden. Alle Kinder werden hierzu gesondert belehrt.

Die Bewegungsbaustelle wird nur im Beisein einer Erzieherin genutzt. Die Kinder tragen Arbeitshandschuhe, die Anzahl der mitspielenden Kinder wird begrenzt.

Kleidungsstücke mit Kordeln, Feststellern und Ösen, die sich beim Spielen oder Toben verhaken und festziehen können, gefährden potentiell die Gesundheit der Kinder, daher bitte nicht anziehen.

In den Räumen tragen die Kinder Hausschuhe mit rutschfesten Sohlen.

Die Teppichbereiche sind Spielbereiche, daher dürfen diese auch von Erwachsenen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

Jedes Kind das abgeholt wird oder auch allein nach Hause gehen darf, räumt seine Spielsachen auf, bevor es das Haus verlässt.

Eigene Spielsachen dürfen in die Kita mitgebracht werden. Ausgenommen hiervon Kriegs- und gewaltverherrlichendes Spielzeug. Jegliche Haftung bei Verlust oder Beschädigung ist ausgeschlossen.

Schmuckstücke, an denen die Kinder im aktiven Spiel hängenbleiben und sich verletzen können, sollten nicht in der Kita getragen werden: lange Ohrringe, Ketten, Armreifen, ….

In der Kita werden keine Medikamente verabreicht.                                                                     (Ausnahme: nur im besonderem Einzelfall bei Vorliegen von chronischen Erkrankungen mit gesonderter schriftlicher Vereinbarung und nach ärztlicher Anordnung)

 

3. Öffnungszeiten / Abholen und Bringen der Kinder

Unsere Öffnungszeiten werden auf der Grundlage des Kitagesetzes vom Träger bedarfsgerecht festgesetzt.                                                                                                                                                                             Die Kita ist von 6.00 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet, die Frühbetreuung kann bei  nachgewiesenem Bedarf von 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr, die Spätbetreuung von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr in Anspruch genommen werden.

Im Zuge der Rücksichtnahme bitten wir in der Zeit der täglichen Mittags- und Entspannungsphase von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr nicht zu stören.

Beim Ankommen und Verlassen der Kita melden sich die Kinder beim Erzieher.                                           Kinder, die den Heimweg allein antreten dürfen, benötigen dafür eine schriftliche Einverständniserklärung  der Eltern. Diese muss auch vorliegen, wenn Dritte(Oma, Opa, Nachbarn, …) das Abholen übernehmen.

Mit der Übergabe der Kinder an die Abholberechtigten endet die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Erzieherinnen.

 

4. Verfahren bei nicht abgeholten Kindern nach Ende der Öffnungszeit

Wird ein Kind bis zur Schließzeit der Kita nicht abgeholt, so wird die Erzieherin versuchen die Eltern telefonisch zu erreichen. Führt auch der telefonische Kontakt zur Vertrauensperson im Notfallbogen nicht zum Erfolg, so wird die Polizeiwache Falkensee verständigt, die weiter Schritte veranlasst.

Die Erzieherin hinterlässt am Eingang für die Eltern eine Nachricht.

Der Kitaträger ist berechtigt, für die finanziellen Aufwendungen von Eltern einen Schadensersatz einzufordern.

 

Im Auftrag des Kitaträgers

Ute Schröder - Kitaleiterin